Unten können Sie Formulare und Hinweise, die mit den Anträgen auf Teilnahme am Religionsunterricht in Zusammenhang stehen herunter laden:
Bitte beachten:
Der Antrag auf Teilnahme am Religionsunterricht der anderen Konfession (Teil B) gilt nur für Berufs- und Berufsfachschulen (§ 6 Abs. 7 Satz 2 BSO und § 36 Abs. 2 Satz 2 BFSO) und nur unter der Bedingung, dass es aus schulorganisatorischen oder personellen Gründen nicht möglich ist für die Schülerinnen und Schüler den Religionsunterricht ihres eigenen Bekenntnisses anzubieten.
Gilt für alle Schularten außer die beruflichen Schularten
Gilt nur für berufliche Schulen!