In den Jahrgängen 1 und 2 ist es notwendig zum Schuljahreswechsel ein Übergabeprotokoll, aus dem hervorgeht, welche Inhalte und welche Kompetenzen im vorhergehenden Schuljahr im Unterrichtsgeschehen im Zentrum standen anzulegen und bei den Schulleitungen abzugeben. Dies ist insbesondere dann sehr wichtig, wenn die Klasse im nächsten Schuljahr von einer anderen Lehrkraft unterrichtet wird.
Auf der Homepage des RPZ findet man Vordrucke für solche Übergabeprotokolle. Natürlich kann man auch eine selbst entwickelte Protokollstruktur verwenden.
Siehe: www.rpz-heilsbronn.de/arbeitsbereiche/schularten/grundschule.html