Neues Formular zur Teilnahme am RU für Berufliche Schulen

Zum Schuljahr 2017/18 wird ein neuer "Antrag zum Religionsunterricht an beruflichen Schulen" gültig, der die beiden bisherigen Formulare ersetzt.

Bitte beachten:
Der Antrag auf Teilnahme am Religionsunterricht der anderen Konfession (Teil B) gilt nur für Berufs- und Berufsfachschulen (§ 6 Abs. 7 Satz 2 BSO und § 36 Abs. 2 Satz 2 BFSO) und nur unter der Bedingung, dass es aus schulorganisatorischen oder personellen Gründen nicht möglich ist, für die Schülerinnen und Schüler den Religionsunterricht ihres eigenen Bekenntnisses anzubieten.