Für bekenntnislose Schüler oder für Schüler, für deren Bekentnis der Religionsunterricht nicht als ordentliches Lehrfach eingerichtet ist, besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Teilnahme am Evangelischen Religionsunterricht zu stellen.
Hier kann solch ein Antrag herunter geladen werden.
Antrag für alle Schularten außer die beruflichen Schularten
Gilt nur für berufliche Schulen!